Verschiebung der Presbyteriums­wahl

Der Kreissynodalvorstand hat gemäß § 15a, Abs. 2 PWG beschlossen, die Wahl in der Evangelischen Kirchen­gemeinde Overath um ein Jahr zu verschieben. Sollte das aktuelle Pres­byterium nicht mehr beschlussfähig sein, ist vom Kreissynodalvorstand ein Bevollmächtigtenausschuss einzuset­zen.

Termin für die Wahl des Presbyteriums ist der 16. Februar 2025.

Vorsitz des Presbyteriums

Herr Michael Dirksen, der mit dem Ausscheiden von Pfarrer Karl-Ulrich Büscher ab Februar 2024 den Vorsitz übernimmt, scheidet zum 31. März 2024 aus dem Presbyterium aus. So­mit werden die Stellen des Vorsitzen­den und des Finanzkirchmeisters frei und nicht aus dem bestehenden Pres­byterium besetzt. Herr Thomas Fielitz ist ebenfalls ausgeschieden.

Kooptierung neuer Presbyter

Für die vakanten Presbyteriumsstellen haben sich Norbert Hogekamp und Stefan Schneider bereit erklärt, in das Presbyteriumsamt einzutreten. Die Nachberufung erfolgt aufgrund von § 28 Abs. 1 PWG.